Die Krankenversicherung ist Teil des Gesundheitssystems und des Sozialversicherungssystems. Diese dient die finanzielle Sicherheit und den geldlichen Schutz des Versicherungsnehmers in Bezug auf die Kosten einer Behandlung nach einem Unfall, während einer Krankheit oder während der Mutterschaft. Hierbei werden die eingezahlten Versicherungssummen angespart und nur in dem Versicherungsfall benutzt, damit der Versicherungsnehmer später keine Geldsorgen hat, damit er infolge solcher Behandlungen nichts aus seinem Leben einschränken oder aufgeben muss.

Der deutsche Versicherungsmarkt hat zwei verschiedliche Krankenversicherungen anzubieten: die gesetzliche Krankenversicherung, abgekürzt als GKV und die private Krankenversicherung, auch noch bekannt unter der Abkürzung PKV.

1. die gesetzliche Krankenversicherung ist eine staatliche Obliegenheit, eine Pflichtversicherung für Menschen mit einem Einkommen unter die Pflichtversicherungsgrenze, wie zum Beispiel für Wehr- und Zivilidientsleistenden, Studenten, Schüler, Praktikanten, Auszubildenden, Pflegepersonen, Rentner, Empfänger von Lohnersatzleistungen ? Arbeitslosengeld, Krankengeld ? usw. Bei der GKV existieren zwei sehr wichtige Prinzipien, auf denen sich die Versicherung aufbaut: Solidaritätsprinzip und Sachleistungsprinzip. Nach dem Solidaritätsprinzip richten sich die Prämien prozentuell nach den Einkommen, die Versicherungsnehmer bekommen jedoch die gleichen Leistungen. Verdient man also mehr, dann muss man auch höhere Prämien für die selben Leistungen zahlen. Diese Leistungen werden als Sachleistungen erbracht und daher von dem Versicherer direkt bezahlt, der Patient muss sich darum gar nicht kümmern, er kann auf die genesung konzentrieren, muss aber dadurch mit Zuzahlungen rechnen.

2. Die private Krankenversicherung ist im Gegensatz dazu eine freiwillige Versicherung beanspruchbar von jedermann ? Arbeitnehmer und Angestellte mit einem Einkommen über die erwähnte Geldgrenze, Personen die bei der GKV nicht angelassen werden, also Selbstständige, Freiberufler und Beamte und auch die Versicherungsnehmer der gesetzlichen Krankenversicherung ?. Man kann aus drei verschiedliche Versicherungsformen wählen: Vollversicherung gegen alle Behandlungskosten, Teilversicherung gegen nur einige Behandlungskosten und Zusatzversicherung für die Mitglieder der GKV. Die Prämien richten sich hierbei nach den individuellen Krankheitsrisiken, wie Eintrittsalter, Geschlecht und Gesundheitszustand inklusive Vorerkrankungen, Berufsgruppe, beanspruchte Leistungen, ausgewählte Versicherungsform usw. Die stationäre Behandlungen werden ebenfals wie bei der gesetzlichen Krankenversicherung als Sachleistungen erbracht und vom Versicherer bezahlt, die ambulante Behandlungen müssen jedoch von dem Patienten vorläufig übernommen werden um die Zuzahlungen vermeiden zu können. Alle Kosten werden später dann vollständig zurückerstattet.

Die gut verdienende Angestellte und Arbeitnehmer haben die beste Chancen, denn sie können sich frei zwischen den zwei Krankenversicherungen entscheiden, Beamte, Freiberulfer und Selbstständige können nur die PKV wählen, während geringverdienende Personen bei der GKV pflichtversichert sind mit der Möglichkeit zusätzliche Leistungen bei der privaten Krankenversicherung zu beanspruchen.